Susanne Krause

Sprecherin für Stadtentwicklung und Bauen

Straßen für alle, wo spazieren gehen unter großen Bäumen Spaß macht, Fahrradfahren sicher und komfortabel ist und die Straßenbahn zügig voran kommt, statt vierspurige Asphaltschneisen durch das Stadtzentrum. Alle städtischen Gebäude sollen klimaneutral genutzt werden können, die Fernwärme soll preisgünstig und CO2-frei sein. Die Stadtverwaltung und die städtischen Unternehmen und Betriebe sollen gute Arbeitsbedingungen bieten, damit sich alle Dresdnerinnen und Dresdner auf ihre Stadt verlassen können.

Ausschüsse
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
  • Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)
Aufsichtsräte
  • Aufsichtsrat der Dresdner Verkehrsbetriebe AG
  • Aufsichtsrat der STESAD GmbH
Beiräte
  • Umlegungsausschuss
  • Gestaltungskommission

  • Diplomingenieurin für Architektur

Ich bin im Vorstand von Neuer Hafen e.V., dem Trägerverein des Projekts „Chancen für die Chancenlosen“, Mitglied im ADFC, Fördermitglied des riesa efau, Mitglied bei Vocalconcert Dresden e.V., Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk, Fördermitglied bei Jumen e.V., Mitglied der Flüchtlingspaten Syrien e.V. und nicht zuletzt Mitglied der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens.

Anfragen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Stadtrat Dresden

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ·Postfach 1200 20 ·01001 Dresden Geschäftsstelle
Rathaus, Zimmer 205, 1. Etage
Dr.-Külz-Ring 19 01067 Dresden
Tel.: +49 (0351) 488-10 25
Fax: +49 (0351) 488-10 23
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Anfrage Nr.: AF1561/26
Datum: 03.08.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Umsetzung Beschluss zu V0485/25


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 mit der Vorlage V0485/25 beschlossen, mehre-
re Immobilien, die bisher vom EB KiTa genutzt wurden, "unverzüglich zum Verkauf auszuschrei-
ben".


Fragen:
1. Wann fand oder findet die entsprechende Ausschreibung statt?
2. Wie lang ist die Bewerbungsfrist für solche Ausschreibungen bei der Landeshauptstadt
Dresden?
3. In welcher Form werden die Ausschreibungen veröffentlicht?
4. Welche Versuche hat die Landeshauptstadt Dresden unternommen, die Gebäude an
Dresdner Baugemeinschaften oder andere Initiativen, die die Eigentumsbildung von
Dresdnerinnen und Dresdnern fördern, zu vermitteln?




Susanne Krause

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Anfrage Nr.: AF1481/26
Datum: 01.07.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Nachfrage zu AF1380/26 wegen Nichtbeantwortung aller gestellten Fragen


Einleitung:

Die Anfrage AF1380/26 beinhaltete vier Fragen, von denen der Oberbürgermeister keine einzi-
ge im Sinne der Fragestellung beantwortet hat. Die Fragen werden daher erneut und mit wei-
tergehenden Erläuterungen gestellt.

Die Ablehnung zur Verlängerung der Abmarkierung auf der Marienbrücke wurde Zeitungsbe-
richten zufolge damit begründet, dass es in Zeiten mit provisorischer Abmarkierung Staus auf
den Kreuzungen bis zum Schlesischen Platz in Richtung Albertplatz gab.

Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:



Fragen:

1. Auf welcher objektiven Datengrundlage basieren die Angaben und in welchem Zeitraum
wurden welche konkreten Staulängen ermittelt?

Zusätzliche Nachfragen zu den Aussagen der Antwort auf Frage 1:

1.1 Ist dem Oberbürgermeister bekannt, dass § 11 Absatz 1 der StVO das Einfahren in eine
Kreuzung oder Einmündung trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen untersagt, wenn auf ihr
gewartet werden müsste?

1.2 An welchen Tagen des Jahres 2025 fanden die erwähnten Schwerpunktkontrollen der
Polizeiinspektion statt, wie lange dauerten sie und welche Verstöße gegen die StVO wurden
jeweils in welchem Umfang beobachtet und geahndet?


2. Wie oft gab es während der provisorischen Abmarkierung des Gleises einen Rückstau bis
zum Schlesischen Platz?


3. Wie oft gab es im Vergleich dazu innerhalb der letzten 12 Monate diesen Rückstau ohne
Abmarkierung des Gleises?


4. Welche straßenverkehrsrechtlichen Einwände hat die Polizei gegen die Maßnahme der
dauerhaften Abmarkierung zur Beschleunigung und Verbesserung der Pünktlichkeit des ÖPNV
erhoben?

Hinweis: Die Akteneinsicht im September 2025 zum Sachverhalt hat gezeigt, dass die Polizei kei-
ne straßenverkehrsrechtlichen Einwände vorgebracht hat.

Zusätzliche Nachfrage zu den Aussagen in der Antwort auf Frage 4:

4.1 Die beschriebenen Gefährdungen der Verkehrssicherheit sowie die in der Antwort auf
Frage 1 beklagte Blockierung des Querverkehrs durch Kraftfahrzeuge zeigen eine objektiv vor-
handene, in Dresden leider üblich gewordene Unkenntnis oder schlimmer noch bewusste Miss-
achtung der StVO. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, bspw. durch Informations-
kampagnen oder Nutzung der Verkehrsinformationstafeln, um in dieser Frage der Verkehrspoli-
zei helfend beizustehen?




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Anfrage Nr.: AF1464/26
Datum: 24.06.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Anfrage zu Teilabbruch der denkmalgeschützten Villa Königsbrücker Straße 12 in Dresden


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Medien ist zu entnehmen, dass im Einvernehmen mit dem städtischen Denkmalamt ein
Teilabbruch des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Königsbrücker Straße 12 genehmigt
wurde. Seit Jahren verspricht der Eigentümer des Geländes - die in München ansässige Argenta
Unternehmensgruppe - eine Sanierung der sogenannten Putzi-Villen. Schon genauso lang wird
dieses öffentlich gegebene Versprechen nicht eingehalten. Der Eigentümer verletzt damit seine
Erhaltungspflicht nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz §8. Nach diesem hat der "Eigentümer
von Kulturdenkmalen diese pfleglich zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen."


Fragen:
1) Wie bewertet das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden den
denkmalfachlichen Wert des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Königsbrücker
Straße 12?
2) Mit welchen Auflagen an den Eigentümer stellt die untere Denkmalschutzbehörde sicher,
dass nach dem erfolgten Teilabbruch des Gebäudes Königsbrücker Straße 12 kein weite-
rer Verfall des Gebäudes stattfindet? Falls keine Auflagen erteilt wurden, welche sonsti-
gen Absprachen oder Zusagen sind erfolgt?
3) Plant die Landeshauptstadt für den Fall, dass der Eigentümer das Gebäude weiterhin
nicht sichert, eine Ersatzvornahme zur Sicherung der Mauerkronen und des Gesamtge-
bäudes?
4) Teilt das Straßen- und Tiefbauamt die Auffassung des Grundstückseigentümers, dass
während der Sanierung der Königsbrücker Straße in den nächsten Jahren kein geeignetes
Zeitfenster zur Verfügung steht, in dem die Sanierung der Gebäude Königsbrücker Straße
12-14 stattfinden kann? Welche Einschränkungen bestehen im Zuge der Sanierung der
Königsbrücker Str. zu welchen Zeiten im Abschnitt der Königsbrücker Straße von Alber-
platz bis Katharinenstraße sowie auf der Katharinenstraße, von der aus der Eigentümer
über ihm ebenfalls zur Verfügung stehende Grundstücke die fraglichen Gebäude eben-
falls erreichen kann?




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Anfrage Nr.: AF1380/26
Datum: 29.05.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Ablehnung Abmarkierung Marienbrücke


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ablehnung zur Verlängerung der Abmarkierung auf der Marienbrücke wurde Zeitungsberich-
ten zufolge damit begründet, dass es in Zeiten mit provisorischer Abmarkierung Staus auf den
Kreuzungen bis zum Schlesischen Platz in Richtung Albertplatz gab. Dazu bitte ich um Beantwor-
tung folgender Fragen:



Fragen:

1. Auf welcher objektiven Datengrundlage basieren die Angaben und in welchem Zeitraum
wurden welche konkreten Staulängen ermittelt?

2. Wie oft gab es während der provisorischen Abmarkierung des Gleises einen Rückstau bis
zum Schlesischen Platz?

3. Wie oft gab es im Vergleich dazu innerhalb der letzten 12 Monate diesen Rückstau ohne Ab-
markierung des Gleises?

4. Welche straßenverkehrsrechtlichen Einwände hat die Polizei gegen die Maßnahme der dau-
erhaften Abmarkierung zur Beschleunigung und Verbesserung der Pünktlichkeit des ÖPNV er-
hoben?




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Anfrage Nr.: AF1367/26
Datum: 20.05.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Bauvorhaben Studentisches Wohnen Fritz-Löffler-Straße


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

an der Fritz-Löffler-Straße wird derzeit ein neues Wohnheim für Studierende gebaut.
Dazu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Fragen:
1. Der geplante Neubau mit sechs bis sieben Geschossen wird an der engsten Stelle ledig-
lich zehn bis zwölf Meter von dem vorhandenen neungeschossigen Wohnheim entfernt
errichtet. Wie sind dabei in beiden Gebäuden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
also eine ausreichende Belüftung, Belichtung und Besonnung, sichergestellt?
2. Auf welche Anhaltspunkte stützt die Stadtverwaltung die Genehmigungsfähigkeit des
Bauvorhabens nach § 34 BauGB? Bitte gehen Sie insbesondere auf die Abwägung im
Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung sowie die Ausprägung einer Doppelreihe
ein.
3. Wieviele Stellpätze für Kfz und Fahrräder sind nach gültiger Stellplatzsatzung zu errichten
und wieviele werden tatsächlich hergestellt? Wie sind diese Stellplätze vom öffentlichen
Raum aus zu erreichen?
4. Der Radweg auf der Fritz-Löffler-Straße in stadtauswärtiger Richtung ist gemessen an
seiner Bedeutung als wesentliche Verbindung der Innenstadt mit dem Uni-Campus seit
Jahrzehnten zu gering dimensioniert. Mit Ergänzung einer erheblichen Zahl von
Wohneinheiten für das studentische Milieu ist mit einem weiteren Zuwachs an Radfah-
renden zu rechnen. Wie stellt die Stadtverwaltung bis zur Fertigstellung des Neubaus ei-
ne richtlinienkonforme Ausgestaltung der Rad- und Fußwegeverbindungen entlang der
Fritz-Löffler-Straße sicher?




Susanne Krause




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