Nach Beschluss des BVerfG

Stadt Dresden muss auch in jedem Einzelfall Zulässigkeit kleiner Demos prüfen

16.04.2020

Am 15.04.2020 hatte am Jorge-Gomondai-Platz eine kleine Demonstration stattgefunden, die größtenteils aus Pappfiguren bestand. Diese wurden nach kurzer Zeit von der Polizei „aufgelöst“. Bereits am 11.04.2020 wurde eine ähnliche Demonstration zum Gedenken an den in Celle ermordeten Arkan Hussein Khalaf von der Polizei entfernt.

Anlässlich der Demonstration, sowie dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsverbot (1 BvR 828/20), erklärt Johannes Lichdi, Stadtrat aus der Neustadt:

„Das BVerfG hat gestern beschlossen, dass ein Pauschalverbot jeder Demonstration gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstößt. Damit ist endlich auch die Verfassungswidrigkeit der Praxis der Dresdner Versammlungsbehörde höchstrichterlich festgestellt.“

Er fordert die Stadtverwaltung auf: „Oberbürgermeister Hilbert muss umgehend dafür sorgen, die rechtswidrige und lächerliche Praxis der Versammlungsbehörde zu beenden. Sie hat sogar zur „Verhaftung“ von Pappfiguren wie gestern am Gomondai-Platz geführt. Dies hat nichts mehr mit der Eindämmung des Virus zu tun, wohl aber mit der Unterdrückung missliebiger Meinungen, wie der Forderung, die Menschen aus Moria auf Lesvos zu evakuieren. Die Stadtverwaltung wird in Zukunft jede Versammlungsanzeige prüfen müssen, ob durch Schutzmaßmahmen eine Ansteckung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden kann. Sicherlich werden auch weiterhin Versammlungen im dreistelligen Personenbereich nicht stattfinden können. Die Stadt kann sich etwa an der Regelung in Sachsen-Anhalt orientieren.“

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