Gleichbehandlung ist unbedingt zu gewährleisten

Versammlungen auf dem Neumarkt und in der Neustadt

18.04.2020

Am 17.04. hat auf dem Neumarkt eine Aktion sächsischer Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter stattgefunden. Wie Fotos aus der Presse zeigen, waren daran zahlreiche Menschen beteiligt, die nicht die notwendigen Mindestabstände einhielten und ohne dass die anwesende Polizei intervenierte.

Andrea Mühle, Sprecherin für Demokratie und Zivilgesellschaft, erklärt:

„Ich setze mich vehement dafür ein, dass die Versammlungsfreiheit durch die Corona-Pandemie nicht pauschal eingeschränkt wird, aber es muss eine Gleichbehandlung und Einzelfallprüfung aller Versammlungen stattfinden. Die Anforderungen des Infektionsschutzes sind dabei zu berücksichtigen. Die Abwägungen, die gestern dazu geführt haben, dass die „Aktion“ der Gastronomen nicht durch das Ordnungsamt oder die Polizei abgebrochen wurde, müssen transparent gemacht werden. Diese Frage werde ich auch direkt an die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden stellen.

Unter dem Eindruck der „Räumung“ zweier ähnlicher Aktion (11.04. und 15.04. auf dem Jorge-Gomondai-Platz), die auf die prekäre Lage der Geflüchteten auf den griechischen Inseln aufmerksam machten, stellt sich einmal mehr die Frage der Gleichbehandlung durch die Dresdner Versammlungsbehörde und der Polizei. So wurde am Mittwoch gegen zwei, am Ort der Demonstration anwesende Menschen, wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz vorgegangen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinzunehmen. Auch beim Versammlungsgeschehen am nächsten Montag werden wir das Handeln der Versammlungsbehörde wieder kritisch beobachten “, so Andrea Mühle abschließend.

Die neue, ab Montag gültige Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Corona Virus, regelt nun, dass das Ordnungsamt Versammlungen im Einzelfall genehmigen kann, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Der ordnungsgemäßen Prüfung des Einzelfalls kommt also eine noch größere Bedeutung zu.

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