
v.l.n.r.: Johannes Lichdi, Thomas Löser, Michael Schmelich bei der Vorstellung der Bürgerbeteiligungssatzung und der Veranstaltungsreihe „Ortsbeiräte direkt wählen“
Mehr Bürgerbeteiligung für Dresden!
Der Auftrag für eine Bürgerbeteiligungssatzung
Unser Ziel ist ein kooperatives Miteinander des gewählten Stadtrats, des Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung mit der Bürgerschaft zum Wohle der Stadt. Dieses Ziel wollen wir mit einer Satzung für Bürgerbeteiligung erreichen. In ihr sollen verbindliche Rechte der Bürgerschaft auf Mitwirkung beim Willensbildungsprozess und Entscheidungen der Stadt geregelt werden. Die Kooperation im Stadtrat aus DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD hat 2014 den Auftrag für eine Bürgerbeteiligungssatzung in die Hauptsatzung (§ 6a) aufgenommen.
Gegenstände der Bürgerbeteiligung
Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an allen Angelegenheiten und Vorhaben der Stadt beteiligen können. Das betrifft sowohl gesamtstädtische Maßnahmen als auch Angelegenheiten der Ortschaften oder Ortsamtsbereiche. Beteiligungsverfahren sollen zu Baumaßnahmen, aber auch Abgaben- und Kostensatzungen. Schulnetz- oder Kitaentwicklungsplänen, Sozialplänen oder Masterplänen zur Stadtentwicklung durchgeführt werden. Der Oberbürgermeister soll laufend eine Liste der anstehenden Vorhaben veröffentlichen.
Beteiligungsverfahren
Neben dem Stadtrat, Ortschaftsräten und Ortsbeiräten sowie dem Oberbürgermeister sollen Einwohnerinnen und Einwohner bestimmte Beteiligungsverfahren in konkreten Angelegenheiten verlangen können. Das öffentliche Interesse soll – wie bei einem Bürgerbegehren – mit einer Anzahl von Unterschriften nachgewiesen werden.
Bürgerinformationsverfahren
Neben dem bereits existierenden Fragerecht an den Oberbürgermeister im Stadtrat und den geregelten „Informationsfreiheitsrechten“ sollen Bürgerinnen und Bürger künftig verlangen können, von der Verwaltung eine allgemeinverständliche Darstellung z.B. eines Vorhabens in einer Informationsversammlung zu erhalten. In der Versammlung sollen alle Meinungen zu Wort kommen.
Bürgerempfehlungsverfahren
Die Bürgerinnen und Bürger sollen dem Stadtrat oder dem Oberbürgermeister auch eine bestimmte Entscheidung empfehlen können. Zwar müssen Stadtrat und Oberbürgermeister nach der Gemeindeordnung das letzte Wort behalten und können daher nicht an eine Empfehlung gebunden werden. Aber die öffentliche Debatte und eine Empfehlung gewinnt hohes politisches Gewicht, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich daran beteiligen.
Bürgerversammlung
Auf Antrag von 2500 Bürgerinnen und Bürgern ist nach den Regeln der Informationsversammlung eine Bürgerversammlung durchzuführen, die eine Empfehlung beschließen kann. Der Stadtrat darf dann innerhalb von sechs Wochen nach Einleitung keine abschließende Entscheidung in der Sache mehr treffen, weil er sonst die Empfehlung nicht mehr berücksichtigen könnte (Entscheidungsaufschub). Dringliche Entscheidungen bleiben zulässig.
Weitere Vorschläge
Die Satzung soll ferner Planungswerkstätten, Mediation oder den Bürgerhaushalt regeln. Außerdem soll beim Oberbürgermeister eine „Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung“ eingerichtet werden, die Bürgerinnen und Bürger berät oder selbst Verfahren im Auftrag des OB, der Räte oder der Vertreter durchführt sowie Beteiligungsprozesse dokumentiert und einen jährlichen öffentlichen Bericht abgibt.
Diskussionsveranstaltungen mit Stadträtinnen und Stadträten
Mo, 23.04.2018, 19:00 Uhr
Grüne Ecke, Bischofsplatz 6
Mit Tina Siebeneicher und Johannes Lichdi
Mi, 02.05.2018, 19:00 Uhr
Grünfläche Plauen, Zwickauer Straße 97
Mit Michael Schmelich und Jens Georgi (Ortsbeirat)
Fr, 04.05.2018, 19:00 Uhr
Regionalbüro Dresden, Schlüterstraße 7
Mit Wolfgang Deppe und Valentin Lippmann
Di, 08.05.2018, 19:30 Uhr
Rathaus Dresden, Dr.-Külz-Ring 19
Mit Thomas Löser und Michael Schmelich