GRÜNE fordern großzügige Übergangsregelungen bei der Anerkennung von Kosten der Unterkunft.Die GRÜNEN im Dresdner Stadtrat sind nicht überrascht, dass auch dem als schlüssig angekündigte Konzept bei der Berechnung von Wohngeld für Hartz IV-Empfänger vom Dresdner Sozialgerichtes die Note „mangelhaft“ bescheinigt wurde. „Wir haben bei der Präsentation des Konzeptes darauf hingewiesen,“ so Fraktionsvorsitzender Jens Hoffsommer, „dass die Datenerhebung unzureichend ist. Unsere Vorhaltung, der Mietspiegel basiere teils auf veralteten Daten, hat Sozialbürgermeister Seidel vehement bestritten. Jetzt ist genau deshalb das Konzept vom Sozialgericht verworfen worden; das ist peinlich für Herrn Seidel.“
Die GRÜNEN haben durchaus Verständnis dafür, dass die Anforderungen an ein schlüssiges Konzept nicht leicht zu erfüllen sind, und Seidel deshalb nicht unverzüglich das vom Stadtrat beschossene nachbessern kann. „Allerdings,“ so Hoffsommer, „erwarte ich, dass dieser Prozess der Abstimmung mit den Sozialgerichten nicht weiter auf dem Buckel der Betroffenen ausgetragen wird. Es muss das Prinzip gelten: möglichst Prozesse vermeiden, die unnötiges Geld kosten und im Regelfall auch von der Stadt verloren werden. Deshalb erwarten wir, dass der Beigeordnete für Soziales eine Dienstanweisung für das Jobcenter entwickelt, die im Zweifelsfall eine Auslegung im Interesse des Antragsstellers ermöglicht. Herr Seidel, handeln Sie zum Wohle der Stadtkasse und der Betroffenen!“